Kaufschutzversicherung
Versichert sind bei der Kaufschutzversicherung ausschließlich bewegliche Sachen und Gegenstände, die der Karteninhaber gekauft und mit der Kreditkarte bezahlt hat und die für seinen persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Dabei ist die Versicherungssumme in der Regel gedeckt.
Dass eine Erstattung maximal in Höhe des Kaufpreises geleistet wird, dürfte als selbstverständlich vorausgesetzt werden.
Dabei ist der Versicherungsschutz für die erworbene Sache begrenzt. Lediglich 60 Tage nach Kauf ist bij eine Kaufschutzversicherung die Versicherungsschutz gegeben. Tritt dann allerdings ein Schaden ein hat der Versicherungsnehmer die Wahl, ob die Versicherung den Preis in bar erstattet oder ob eine Naturalleistung erbracht wird. Alternativ kann der Gegenstand auch repariert werden, wobei ein Wertminderung Abzug in Ansatz gebracht wird. Damit die Versicherung aber auch tatsächlich leistet, muss bei Schadens eintritt der Kassenbeleg bzw. die Kreditkartenabrechnung vorgelegt werden, mit der der Kauf belastet wurde.