Autoschutzbrief
Bei manche Kreditkarten gibt es Versicherungen wie eine Autoschutzbrief. Mit einem Brief bekommen Kraftfahrer schnelle und unkomplizierte Hilfe bei Pannen und Unfällen im In- und Ausland. Verschiedene Kosten, die beispielsweise durch eine Panne oder einem Unfall entstehen, sind abgesichert zum Beispiel Pannenhilfe sowie der Fahrzeugtransport nach einem Unfall oder einer Panne. Diese Versicherung gibt es bei viele Kreditkarte Anbieter.
Die Leistungen sind von Versicherung zu Versicherung im Wesentlichen gleich. Sie variieren aber stark im Detail. Dienstleistungen:
- Pannenhilfe: Ihr Fahrzeug wird vor Ort repariert, damit Sie weiterfahren können. In diesem Fall werden Kosten übernommen.
- Abschleppdienst: Ein Abschleppdienst bringt Ihr Fahrzeug zur nächsten Werkstatt. Sie erhalten in der Regel eine Rückerstattung bis zu einem Höchstbetrag
- Abschleppen: Wenn Sie z.B. in einen Graben gefahren sind, wird Ihr Fahrzeug wieder auf eine asphaltierte Straße abgeschleppt.
- Weiter- oder Heimreise: Sie können mit einem Mietwagen, der Bahn oder dem Flugzeug an Ihren ursprünglichen Bestimmungsort reisen. Dies gilt auch für die Rückfahrt zu Ihrem reparierten Fahrzeug. Für einen Mietwagen werden in der Regel Kosten übernommen. Der Anspruch endet, sobald das eigene Fahrzeug wieder fahrbereit ist.
- Fahrzeugrücktransport: Wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Arbeitstagen repariert werden kann, wird es an eine Werkstatt Ihrer Wahl an Ihrem Wohnort zurückgegeben. Dies gilt jedoch in der Regel nicht für den Totalverlust.
- Lieferung von Ersatzteilen ins Ausland: Ihre Versicherungsgesellschaft kauft und versendet ein notwendiges Ersatzteil für Ihr Fahrzeug, das es im Ausland nicht gibt.
- Ersatzfahrer: Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht in der Lage sind, Ihre Fahrt fortzusetzen, erhalten Sie einen Ersatzfahrer. Dies ist in der Regel der Fall, wenn kein anderer Insasse das Fahrzeug zurückfahren kann und die Krankheit länger als drei Tage andauert.
- Fahrzeuglagerung: Die Versicherungskosten sind bis zu 14 Tagen gedeckt.
- Kosten für Unterbringung: Ihre Hotelkosten sind gedeckt, bis Ihr Fahrzeug repariert und fahrbereit ist. In den meisten Fällen werden maximal drei Nächte erstattet.
- Autodiebstahl: Grundsätzlich gelten hier die gleichen Bedingungen wie für die Weiterreise oder die Fahrt zu Hause. Wenn das Fahrzeug gestohlen wird, erhalten Sie einen Mietwagen für die Rückfahrt. Wenn das gestohlene Auto wieder auftaucht, wird es an Ihren Wohnort zurückgebracht.
- Räumung von Fahrzeugen / Verschrottung von Fahrzeugen: Wenn Ihr Auto nach einem Diebstahl oder Unfall im Ausland geräumt oder gar verschrottet werden muss, ist dies durch ein Begleitschreiben abgedeckt.
- Patientenrückführung: Wenn Sie bei einem Unfall schwer verletzt wurden oder während Ihres Urlaubs erkrankt sind, werden Sie im Notfall auch per Flugzeug in ein Krankenhaus in Ihrer Wohnung gebracht. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen immer sinnvoll, verantwortungsbewusst und medizinisch arrangiert sein.
- Versendung von Autoschlüsseln: Wenn der Autoschlüssel zerbrochen oder im Auto eingeschlossen ist, wird ein Ersatzschlüssel zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch, wenn der Autoschlüssel gestohlen wird. In der Regel wird jedoch nur die Sendung übernommen. Die Kosten für den neuen Schlüssel müssen Sie selbst tragen.
Der älteste Versicherer in Deutschland ist der Automobilclub ADAC. Inzwischen bieten eine Vielzahl von Automobil- und Verkehrsclubs ähnliche Leistungen in verschiedensten Variationen an.
Ausland
Im Ausland ist der Autoschutzbrief oftmals nützlich, da es dort oft schwieriger ist, schnelle Hilfe zu organisieren. Zudem sind die Leistungen des Schutzbriefes speziell auf den Auslandsaufenthalt zugeschnitten. Das gilt zum Beispiel für den Krankenrücktransport. Aber auch im Inland haben Autofahrer Anspruch auf den Service des Schutzbriefes, wie etwa Pannenhilfen oder die Organisation eines Mietwagens.
Die Leistungen des Schutzbriefes sind sogenannte Assistance-Leistungen der Versicherer. Autofahrer, die in eine Notsituation geraten oder eine Panne mit dem Auto haben, können sich im Notfall an ihren Kfz-Versicherer wenden. Die Versicherung hat spezialisierte Vertragspartner, sogenannte Assisteure, die den Autofahrern vor Ort schnelle und praktische Hilfe im Notfall bieten. Dies gilt sowohl im In- als auch im europäischen Ausland (Quelle: Die Versicherer)