Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung (Selbstbehalt, Eigenanteil, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung, auch Franchise) beim Kreditkarte versteht man im Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (entweder jährlich oder pro Schadensfall).
Er wird als absoluter oder prozentualer Anteil gesetzlich festgelegt oder vertraglich vereinbart. Nur darüber hinausgehende Summen werden von der Versicherung bezahlt.
Komplette Selbstbeteiligung – Die Eigenbeteiligung gilt für alle Leistungsbereiche der Krankenversicherung, also ambulant, stationär und für die Zahntarife. Die komplette Selbstbeteiligung ist das übliche Modell in den sogenannten Kompakt-Tarifen der privaten Krankenversicherung. Teilweise verzichten die Versicherer aber bei Vorsorgeuntersuchungen (ärztliche und zahnärztliche Vorsorge) auf den Selbstbehalt.
Selbstbehalt nur in einem Versicherungsbereich – In den sogenannten Modul-Tarifen der privaten Krankenversicherer ist der Eigenbehalt begrenzt auf den jeweiligen Tarif-Bereich. So kann der Versicherte die Selbstbeteiligung beispielsweise nur im Leistungsbaustein für ambulante Leistungen vereinbaren. Bei einem Klinikaufenthalt oder einer Zahnbehandlung muss sich der Privatpatient dann nicht an den Kosten beteiligen.
Prozentuale Beteiligung – Bei dieser auch als Quoten-Selbstbeteiligung bezeichneten Variante übernimmt der Versicherte einen bestimmten Prozentsatz der Kosten – bis zu einer festgelegten Höchstgrenze. Die prozentuale Selbstbeteiligung ist ein typisches Modell für Selbstbehalt-Tarife in der ambulanten medizinischen Versorgung. Der Versicherte muss dabei zum Beispiel 40 Prozent der Arzt- und Medikamentenkosten selbst tragen, höchstens jedoch 2.000 Euro pro Kalenderjahr.