Reisegepäckversicherung
Eine Kreditkarte Reisegepäckversicherung kann für den Zeitraum einer Reise bezogen oder als Dauerertrag abgeschlossen werden. Ein Dauerertrag lohnt sich regelmäßig nur dann, wenn Sie mehrmals im Jahr für längere Zeit verreisen. Versichert ist das Reisegepäck desjenigen, der die Versicherung abschließt sowie der mitreisenden Personen, sofern sie mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft lebende Familienangehörige oder Hausangestellte sind. Ebenfalls mitversichert sind mitreisende Lebensgefährten. Nicht mitversichert sind dagegen Personen, die man erst auf der Reise kennen lernt.
Folgende Gegenstände sind als Reisegepäck beim Reisegepäckversicherung bei Kreditkarten versichert:
- persönlicher Reisebedarf: Alle Gegenstände, die Sie subjektiv für Ihre Reise benötigen. Darunter fallen auch Gastgeschenke, jedoch keine Sachen des beruflichen oder gewerblichen Bedarfs (z.B. Notebooks).
- auf der Reise erworbene Sachen (Souvenirs u.ä..): Reiseandenken sind ebenfalls versichert, jedoch nur bis zu einer Höhe von maximal 10 % des Versicherungsschadens und bis zu einem Wert von nicht mehr als 500 DM je Versicherungsfall. Antiquitäten oder Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert sind dagegen nicht versichert.
- Sachen, die sich bereits in einer Ferienwohnung oder dem Hotelzimmer befinden: Diese Gegenstände sind nur versichert, wenn Sie aus der Urlaubsunterkunft entfernt werden, nicht jedoch, wenn sie in der Unterkunft einen Schaden erleiden.
- Fahrräder, Falt- und Schlauchboote und andere Sportgeräte: Diese Art Gegenstände einschließlich Zubehör sind nur bei Schadensfällen versichert, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch verursacht worden sind. Wird Ihr Fahrrad beim Fahren beschädigt, ist es nicht versichert. Haben Sie es aber abgestellt und es erleidet einen Schaden, greift die Versicherung.
- Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate einschließlich Zubehör: Aufgrund des hohen Wertes dieser Gegenstände sind diese nur für den Fall versichert, dass sie bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt und mitgeführt werden. Dabei ist beim Tragen und Benutzen dauernder Körperkontakt zumindest jedoch Blickkontakt erforderlich! Schon kurzfristige Unterbrechungen (Weglegen der Fotocamera an einen nicht einsehbaren Ort während eines Cafe Besuches) beenden den Versicherungsschutz. Versichert sind derartige Gegenstände auch dann, wenn Sie im verschlossenen Hotelzimmer aufbewahrt werden. Besonders wertvolle Gegenstände (Schmucksachen und Gegenständen aus Edelmetall) erfordern jedoch für die Aufbewahrung zum Erhalt des Versicherungsschutzes einen Hotelsafe.
- Ausweispapiere: Von der Versicherung ersetzt werden auch Ausweispapiere.